Was macht eigentlich ein Heilpraktiker für Psychotherapie?

Psychotherapie

Verschiedene Berufsgruppen dürfen in Deutschland psychotherapeutisch arbeiten. Das sind primär psychologische und ärztliche Psychotherapeuten, aber auch Heilpraktiker für Psychotherapie. Letzerer ist damit eine echte und anerkannte Alternative zu den klassischen Psychotherapeuten, bei denen die Wartezeiten oft lang sind und die Anonymität gegenüber Arbeitgebern oder Versicherungen häufig nicht gewahrt werden kann. Aber was macht ein Heilpraktiker für Psychotherapie eigentlich genau? Dieser Frage gehe ich in meinem heutigen Blogbeitrag nach.

Fangen wir zunächst ganz vorne an: Eine Zulassung als Heilpraktiker/in für Psychotherapie erlangt man durch eine Zulassungsprüfung vor dem zuständigen Gesundheitsamt. Zuvor hat man idealerweise eine mindestens etwa ein- bis zweijährige Ausbildung absolviert, die zur Ausübung der Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz befähigt. Diese Ausbildung hat es durchaus in sich, denn auf dem Stundenplan stehen Themen wie Anamnese & Diagnostik, Psychische Störungen (Demenz, Schizophrenie, Depression…), Therapieformen und Medikamentenkunde. Wer da nicht fleißig lernt und mit Herzblut dabei ist, hat es schwer. Weitere Ausbildungen und Spezialisierungen auf bestimmte Interventionstechniken sind darüber hinaus empfehlenswert.

Die korrekte Berufsbezeichnung

Mit der Abschlussprüfung erlangt man die Berufsbezeichnung „Heilpraktiker für Psychotherapie“. Allerdings findet man auch Anbieter, die angeben, „Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz“ auszuüben, sich „Heilpraktiker (Psychotherapie)“ oder gar „Psychotherapeut HPG“ nennen. Für den Kunden ist das teilweise ziemlich undurchsichtig. Die korrekte Bezeichnung lautet tatsächlich „Heilpraktiker für Psychotherapie“ oder „Praxis für Psychotherapie (nach dem Heilpraktikergesetz)“, und sollte auch so übernommen werden. Die Berufsbezeichnung Psychotherapeut ist gemäß Psychotherapeutengesetz den Psychologischen Psychotherapeuten oder Ärzten vorbehalten.

Umfangreicher gesetzlicher Rahmen

Der Behandlungsrahmen für den Heilpraktiker für Psychotherapie ist durch unterschiedliche Gesetze vorgegeben, darunter das Heilpraktikergesetz, das Arznei- und Betäubungsmittelgesetz und das Heilmittelwerbegesetz. Aus diesen Gesetzen geht unter anderem hervor, dass für Heilpraktiker eine feste Niederlassung erforderlich ist, er keine Heilsversprechen abgeben und keine Medikamente verschreiben oder verabreichen darf. Weiße Kügelchen gibt’s von mir also nicht. Sorry.

Alternative, wirksame und effiziente Behandlungsformen

Im Gegensatz zu den klassischen Therapieverfahren der Psychotherapie arbeitet der Heilpraktiker mit alternativen Behandlungsformen wie zum Beispiel der lösungsorientierten Kurzzeittherapie oder Interventionen des NLP. In vielen Fällen sind diese sogar wirksamer und nehmen aufgrund der Lösungsorientierung weniger Zeit in Anspruch. Das Vorgehen eines Heilpraktikers für Psychotherapie ist individuell auf den Kunden zugeschnitten und hinsichtlich der Interventionen daher sehr flexibel. Termine sind ohne lange Wartezeiten möglich und die Behandlung bleibt gegenüber Dritten (Arbeitgeber, Versicherungen) anonym. Der Behandlungsprozess insgesamt ist weniger reglementiert, da er ohne Anträge und Genehmigungen auskommt.

Ein Werkzeugkasten für vielfältige Anwendungsfelder

Als Heilpraktiker für Psychotherapie unterstütze ich Sie dabei, Ihre psychische Gesundheit nicht nur wiederzuerlangen sondern auch aufrechtzuerhalten. Dafür steht mir ein vielseitiger therapeutischer Werkzeugkasten zur Verfügung. Die einzelnen Instrumente daraus setze ich jeweils zu einem individuellen Therapiekonzept zusammen, das exakt auf Sie zugeschnitten ist.

Mögliche Anwendungsfelder für Heilpraktik für Psychotherapie sind:

  • Depressive Verstimmungen
  • Stressbewältigung, Überforderung, Burn Out
  • Schwere Belastungen und Anpassungsstörungen, Trauerverarbeitung
  • Ängste und Phobien
  • Schlafstörungen
  • Arbeits-, Lern- und Konzentrationsstörungen
  • Selbsthilfe- und Selbstführungstechniken

Auch eine unterstützende Therapie bei psychosomatischen Beschwerden und Depressionen in Zusammenarbeit mit einer Klinik oder psychologischen Psychotherapeuten biete ich Ihnen an.

Am Anfang meiner therapeutischen Arbeit steht dabei die Diagnostik. Ich analysiere Probleme, Wünsche und Verhalten. Darauf aufbauend entwickle ich einen Therapieplan, der nicht nur konkrete Ziele enthält, sondern auch Möglichkeiten, diese Ziele zu erreichen. Meine Arbeitsweise ist strukturiert, lösungsorientiert und auf die Bedürfnisse meiner Kunden ausgerichtet. Auf diese Weise erzielen wir gemeinsam rasch Erfolge und bewältigen Herausforderungen.

Ablauf und Häufigkeit der Therapiesitzung

Zumeist finden Psychotherapie-Sitzungen 1x wöchentlich statt. Dies richtet sich jedoch stark nach dem Problem, den Zielen und den Bedürfnissen des Patienten oder der Patientin. Die Dauer einer Sitzung bei Einzeltherapie beträgt 50 Minuten. Bei manchen Therapiemethoden können auch Doppelstunden sinnvoll sein. In einem Erstgespräch besprechen wir solche Besonderheiten genauer.

Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Psychotherapie auf rechtlicher Grundlage des Heilpraktikergesetzes ist gemäß Sozialgesetzbuch keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Die Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen ist in Einzelfällen möglich, jedoch von den im jeweiligen Tarif versicherten Leistungen abhängig.

Weitere Informationen

Weiterführende Informationen finden Sie bei diversen Verbänden, zum Beispiel dem Verband freier Psychotherapeuten, Heilpraktiker für Psychotherapie und Psychologische Berater e.V. (http://www.vfp.de). Auf www.theralupa.de haben Sie darüber hinaus Zugang zu einer Datenbank zur Therapeutensuche. Schließlich finden Sie auf meiner Homepage weitere Informationen über die Grundsätze meiner Arbeit: http://coaching-scholten.de/profil-mehr.html

Ich helfe Ihnen gerne!

Falls Sie spezielle Fragen haben, wie etwa nach Therapiemethoden, den Rahmenbedingungen der Therapie, meinen Erfahrungen oder meiner psychotherapeutischen Qualifikation, fragen Sie mich gerne telefonisch (09123/1831695), per E-Mail oder im unverbindlichen Erstgespräch.

 

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